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Stadtinfo
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Stadt des Tages: Zürich |
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Geographie : Nachbargemeinden |
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Folgende Gemeinden grenzen an die Stadt Zürich (nach dem Uhrzeigersinn, beginnend im Norden):
Regensdorf, Rümlang, Opfikon, Wallisellen, Dübendorf, Fällanden, Zollikon, Kilchberg, Adliswil, Stallikon, Uitikon, Schlieren, Oberengstringen [mehr...] |
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Verkehr : Projekte |
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Die nächsten Erweiterungen sind im Norden geplant. Die Glattalbahn wird Oerlikon mit Schwamendingen und Dübendorf sowie mit dem Flughafen verbinden. Die Eröffnung der ersten Etappe ist für 2006 vorgesehen. Diverse U-Bahn-Projekte sind vorwiegend aus finanziellen [mehr...] |
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Bildung |
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Universität Zürich
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Hochschule für Gestaltung und Kunst Zürich
Hochschule für Musik und Theater Zürich
Hochschule für Technik Zürich
Hochschule für Wirtschaft [mehr...] |
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Partnerstädte |
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San Francisco (ein privates, von der Stadt unterstütztes Projekt )
Kunming [mehr...] |
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Schweiz
Gesundheitswesen
In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig der Nationalität durch das Krankenversicherungsgesetz obligatorisch für die Behandlungskosten bei Krankheit versichert. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist aber Sache des Versicherten. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlung bei Notfällen regeln (Formular E111). Die Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, jede Krankenkasse ist aber gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Bezahlungen der Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deswegen markant höher sind als bei den staatlichen Krankenhäuser. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht. Ambulante Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt.
Für Behandlungskosten bei 'Unfällen' ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert. Es gibt einerseits eine selbstständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts (SUVA), andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungskonzerne Unfallversicherungen nach UVG an. Es ist Sache des Arbeitgebers, alle Angestellten - auch bei Freizeitunfällen - zu versichern. Wer nicht angestellt ist, muss sich selbst gegen Unfall versichern.
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Haben Sie sich auch
vertippt? Hier eine Auswahl der
gängigen
Vertipper:
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